Rettungskarte für Ihr Auto:


Durch moderne Autotechnik werden Autos immer sicherer - sie erschwert aber teilweise die schnelle Rettung eingeklemmter Personen aus dem verunfallten Fahrzeug. Nicht ausgelöste Airbags, Gurtstraffer, alternative Antriebe und Co stellen eine Gefahr für Einsatzkräfte und Insassen dar.


Mit der Rettungskarte, die einheitlich hinter der Fahrersonnenblende angebracht werden soll, wird der Feuerwehr geholfen wichtige Daten über den Fahrzeugaufbau im Notfall zu erhalten (Airbag-Auslösepunkte, Batterie- und Tankstandort etc.) damit eine schnellere und patientengerechtere Rettung möglich ist.


Bitte drucken Sie sich für Ihr Fahrzeugmodell die Rettungskarte aus und bewahren Sie diese hinter der Fahrersonnenblende auf.


http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/sicher-unterwegs/rettungskarte/default.aspx?ComponentId=32955&SourcePageId=49490


So unterstützen Sie Ihre Freiwillige Feuerwehr! 


Die Gemeindefeuerwehr Geesthacht besteht aus ca. 150 Frauen und Männern, die ehrenamtlich - rund um die Uhr einsatzbereit sind, um zu "retten, löschen, bergen und schützen".


Die Freiwillige Feuerwehr Grünhof-Tesperhude und die Freiwillige Feuerwehr Geesthacht haben jeweils einen Förderverein mit dem folgendes gefördert wird:

  •     Die Schulung und Ausbildung der Wehrleute
  •     Die Beschaffung zusätzlicher Ausrüstung
  •     Die Jugendarbeit der Feuerwehr
  •     Die Kameradschaft und Traditionspflege der Feuerwehr
  • Brandschutzunterweisungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Wenn Sie Ihre Freiwillige Feuerwehr unterstützen möchten, treten Sie gerne dem jeweiligen Förderverein bei. 




Verhalten bei herannahenden Einsatzfahrzeugen :


Wie verhalte ich mich als Verkehrsteilnehmer, wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn (Martinshorn) nähert?


Begegnen Sie im Strassenverkehr Fahrzeugen mit Sonderrechten (Blauchlicht und Einsatzhorn), dann ist an einem anderen Ort sicherlich Eile geboten und die Anfahrt der Fahrzeuge sollte so zügig und unbehindert wie möglich ablaufen. Vielfach beobachten wir jedoch häufige Unsicherheit, oder Unwissenheit von Verkehrsteilnehmern in diesen Situationen. Durch falsche Reaktionen können so gefährliche und zeitverzögernde Aktionen entstehen.


Die Nutzung des Sondersignals ist in Deutschland gesetzlich geregelt und wird nie aus Willkür eingeschaltet, sondern nur dann wenn höchste Eile geboten ist. Bei allen Fahrten der Einsatzfahrzeuge, ob Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei - ist in dieser Situation jede Sekunde entscheidend und kann über Leben und Tod entscheiden.


Sicherlich steigt bei einem unerfahrenen Autofahrer, oder gar Führerschein-Neuling die Aufregung, wenn eine solche Situation im Strassenverkehr entsteht - Dennoch versuchen Sie auf jeden Fall Ruhe zu bewahren und die nächsten Schritte geplant durchzuführen. 


Zuerst versuchen Sie festzustellen aus welcher Richtung sich das Einsatzfahrzeug nähert - beobachten Sie den Strassenverlauf sowie sämtliche Spiegel ihres Fahrzeuges. Zeigen Sie einen Richtungswechsel durch Blinken an und bremsen Sie auf keinen Fall schlagartig ab.


Besonders wichtig ist es, dass bei Einsatzfahrten, die am blauen Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn (Martinshorn) erkennbar sind, alle Verkehrsteilnehmer sofort eine Gasse für die durchfahrenden Einsatzfahrzeuge freimachen!


Das Verhalten gegenüber Einsatzfahrzeugen:


• Einspurige Fahrbahnen: Bei einspurigen Fahrbahnen müssen alle Kfz-Lenker jeweils an den rechten Fahrbahnrand (Blinker benutzen!) fahren, die Geschwindigkeit verringern und das Einsatzfahrzeug passieren, gegebenenfalls auch einscheren lassen. Dies gilt auch bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen!

Das Anhalten auf der Fahrbahn bei Gegenverkehr, vor Verkehrsinseln oder Kurven hilft niemand, da das Einsatzfahrzeug in diesem Fall nicht passieren kann.


• Mehrspurige Fahrbahnen: Bei zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen müssen die Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur möglichst weit links, alle anderen Verkehrsteilnehmer möglichst weit rechts fahren.


• Rote Ampel: Bei einer geregelten Kreuzung – rote Ampel – müssen die Verkehrsteilnehmer nach rechts ausweichen. Scheuen Sie sich nicht, wenn Sie der erste in der wartenden Schlange sind ein Stück in den Kreuzungsbereich hinein zu fahren, um den Fahrzeugen hinter ihnen überhaupt die Möglichkeit zu geben nach rechts auszuscheren.


• Fußgänger: Auch Fußgänger müssen bei nahenden Einsatzfahrzeugen auf ihre Vorrechte (z.B. grüne Fußgängerampel) verzichten.


Falls Sie sich nicht sicher sind, wie Sie sich verhalten sollen, versuchen sie einfach Ihre Geschwindigkeit zu halten, aber bremsen Sie auf keinen Fall ab.

Denn bei unübersichtlichen Kurven kann Sie der Einsatzfahrer nicht überholen - so muß auch er abbremsen und Ihnen hinterherfahren.

Die Fahrer unserer Einsatzfahrzeuge wissen, wie und wo sie am besten und schnellsten an Ihnen vorbeikommen.



Private Osterfeuer:


Vergessen Sie nicht Ihr privates Osterfeuer genehmigen zu lassen und anzumelden:


- Hier finden Sie das Anmeldeformular der Stadt Geesthacht -  weitere Informationen finden sie auf der offiziellen Stadt Geesthacht Internetseite


 


Gehen Sie auf Nummer sicher beim Osterfeuer!


Feuerwehrverband gibt Tipps gegen Verletzungen, Brände und Fehlalarme


Berlin – Von Flensburg bis Garmisch lodern in wenigen Tagen wieder zahlreiche traditionelle Osterfeuer – doch dieser schöne Brauch führt jährlich auch zu zahlreichen Feuerwehreinsätzen. „Leider geraten regelmäßig Brände außer Kontrolle. Die Folge sind hohe Sach- oder sogar Personenschäden. Zudem werden die Feuerwehren aber auch durch viele Fehlalarme belastet, weil Osterfeuer unsachgemäß abgebrannt werden“, sagt Ralf Ackermann, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).


Die Feuerwehren geben deshalb diese zwölf Sicherheitstipps zum Osterfeuer:


Vergessen Sie nicht, Ihr Osterfeuer bei der dafür örtlich zuständigen Behörde anzumelden – Sie vermeiden so einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist.


  • Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz – der Umwelt zuliebe. Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle haben im Osterfeuer nichts verloren.
  • Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
  • Halten Sie wegen Rauch und Hitze ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Bäumen (mindestens 50 Meter) und zu Straßen (mindestens 100 Meter) ein. Beachten Sie die Hauptwindrichtung.
  • Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko!
  • Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.
  • Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab; vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug.
  • Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
  • Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material – Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.
  • Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.
  • Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Längere Kühlung führt zur Komplikationen. Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112.
  • Verlassen Sie als Veranstalter bzw. Zuständiger die Feuerstelle nur, wenn sie komplett erkaltet ist.
  • Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren. Die mehr als eine Million Männer und Frauen in den deutschen Feuerwehren sind auch über Ostern rund um die Uhr einsatzbereit, um in Not und Gefahr zu helfen.


Hydranten im Winter:


Unterflurhydranten in Ihrem Bereich des Grundstückes sind von Eis und Schnee freizuhalten. Achten Sie beim Befreien Ihres Gehweges von Eis und Schnee darauf, dass sie die Unterfluhydranten nicht mit geschaufelten Schneebergen bedecken. Jede Minute die wir mit der Suche nach einem Unterflurhydranten vergeuden, kann im schlimmsten Fall Menschenleben kosten.


Achten Sie gleichermaßen darauf Ihren Pkw nicht genau vor einem Hydranten zu parken, oder gar über oder auf einem solchen. Die Wasserversorgung bei einem Brand muss aus diesen Hydranten zu unseren Fahrzeugen sichergestellt werden - nur so haben wir die Möglichkeit eine effektive Brandbekämpfung durchzuführen.



Feuerwerk:


Am Himmel an Silvester ein imposantes Schauspiel. Falsch oder mutwillig bedient, eine Gefahr für Mensch und Material. Beachten Sie im Umgang folgende Sicherheitshinweise, um auch gesund und unbeschadet in das neue Jahr zu starten:

  • Nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen!
  •     Klasse BAM-PI: Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig verwendet werden
  •     Klasse BAM-PII: Feuerwerkskörper dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden
  •     Finger weg von Billigimporten! Niemals selbst gebastelte Böller benutzen!
  •     Alkoholisierte Personen von Feuerwerkskörpern fernhalten!
  •     Niemals mit Feuerwerkskörpern auf Menschen oder Tiere zielen!
  •     Raketen und Knaller nur im Freien und niemals aus der Hand zünden!
  •     Feuerwerkskörper nicht bündeln, keine Zündschnüre verkürzen!
  •     Raketen nur senkrecht aus sicheren Behältern abfeuern, etwa einer leeren Flasche im Getränkekasten!
  •     Blindgänger nicht aufheben und nie versuchen, sie nochmals zu zünden!


Adventszeit:


Echte Kerzen in der Adventszeit bringen weihnachtliche Stimmung. Damit die Stimmung nicht schlagartig eine Gefahr für Sie und die Ihre Familie wird, beachten Sie bitte die Sicherheitstipps:

  •     Lassen Sie Kerzen nie ohne Aufsicht brennen.
  •     Verwenden Sie feuerfeste Unterlagen für Ihre Adventskränze und -gestecke, zum Beispiel Keramikteller.
  •     Stellen Sie Kerzen immer in einen feuerfesten Halter, und zwar so, dass sie gerade stehen.
  •     Löschen Sie Kerzen rechtzeitig, bevor sie ganz herunterbrennen. Falsche Sparsamkeit kann Sie teuer zu stehen kommen.
  •     Wechseln Sie Mitte Dezember die Gesteckzweige oder Kränze aus - bevor die dritte Kerze brennt. Tannenzweige trocknen schnell aus und werden purer Zunder.
  •     Kaufen Sie einen Weihnachtsbaum mit Wurzeln, dieser hält gewässert länger frisch und bietet echten Kerzen weniger Zunder.
  •     Stellen Sie den Weihnachtsbaum in einen sicheren Halter, so dass er nicht umkippen oder versehentlich umgestoßen werden kann.
  •     Beim Anbringen der Kerzen an den Tannenbaumzweigen wahren Sie bitte unbedingt einen größtmöglichen Abstand zu den benachbarten Zweigen und zum Baumschmuck.
  •     Halten Sie stets einen mit Wasser gefüllten Eimer in der Nähe bereit.


Grillsaison:


Kaum scheint die Sonne ist in vielen Gärten das Angrillen angesagt:


Nicht selten wird aus Vergnügen ein Unglück: Schwere Brandverletzungen mit Todesfolge, Rauchgasintoxikation, Flächen- oder (Garten-)Hüttenbrände. Damit das Grillvergnügen nicht zum Alptraum wird wird, sollten Sie als "Grillmeister" einige Hinweise beachten:


  •     Benutzen Sie nur einen standsicheren Grill.
  •     Achten Sie auf einen feuerfesten Untergrund.
  •     Halten Sie genügend Abstand zu Feld und Wald und anderen brennbaren Materialien. Achten Sie darauf, dass keine Glut vom Wind verweht wird. Halten Sie Löschmittel bereit.
  •     Kinder sollten nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
  •     Sollte es zu Brandverletzungen kommen, kühlen Sie diese wenn möglich mit handwarmen Wasser, decken Sie Wunden möglichst keimfrei ab. Sofortige ärztliche Behandlung ist nötig!
  •     Grillen sie nie in einem Raum ohne Zu- und Abluft, denn es besteht Erstickungsgefahr.
  •     Abtropfendes Fett kann brennen und das Grillgut entzünden. Auch aus gesundheitlichen Gründen sollte brennendes Fett vermieden werden.
  •     Holzkohle nur mit geeigneten Zündhilfen (Grillanzünder, Pasten usw.) in Brand setzen. Niemals Spiritus, Benzin o.ä. verwenden! Diese können durch Verpuffungen zu schwersten Verbrennungen führen!
  •     Restliche Grillkohle (Asche) erst dann entsorgen, wenn sie wirklich abgekühlt ist. Auch dann nicht in Kartons oder Plastikbehälter schütten (Blecheimer). Im Zweifel Glutreste ablöschen und, wenn möglich, vergraben.
  •     Beim Gasgrill unbedingt darauf achten, dass die Anschlüsse dicht sind. Verbindungsschlauch nicht der Hitze aussetzen. Achten Sie auf die Flamme. Erlöscht diese unbeabsichtigt, kann weiter Gas austreten, das brand- und explosionsgefährlich ist.

Und wenn doch einmal etwas passiert ist: Fordern Sie über Notruf 112 sofort Hilfe von Feuerwehr oder Rettungsdienst an!



Gasgeruch:


Da Erdgas von Natur aus geruchlos ist, wird es mit einer markanten Duftnote versehen. Selbst kleinste Mengen die frei werden, bleiben so nicht unbemerkt. Sollten Sie trotz aller Sicherheitsmaßnahmen einmal Gasgeruch wahrnehmen, gilt es ruhig zu bleiben und folgende Hinweise zu beachten:


  •     In Räumen, in denen es nach Gas riecht, offenes Feuer vermeiden, nicht Rauchen, kein Licht anschalten, keine elektrischen Stecker heraus ziehen und auf keinen Fall das Telefon benutzen.
  •     Sorgen Sie für Durchzug, indem sie Fenster und Türen öffnen.
  •     Betätigen Sie auch im Treppenhaus weder Klingel noch Lichtschalter.
  •     Schließen sie den Gaszählerhahn, indem sie ihn um 90 Grad drehen. Der Gaszählerhahn kann in der Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller angebracht sein. Nehmen sie im Keller Gasgeruch wahr, dann schließen sie die Hauptsperreinrichtung hinter der Hauseinführung. Achten sie darauf, dass Gaszählerhahn und Hauptsperreinrichtung immer zugänglich sind! Informieren sie sich am besten sofort, wo beides zu finden ist.
  •     Benutzen Sie bei Gasgeruch ein Telefon im Nachbargebäude oder telefonieren sie von einer Telefonzelle aus. Auch das Handy nutzen sie nur außerhalb des Gebäudes!
  •     Warnen sie ihre Mitbewohner! Klopfen sie an deren Türen, aber nicht klingeln!
  •     Rufen sie den Notruf - 112


Rauchwarnmelder:


Rauchwarnmelder (auch als Heimrauchmelder bezeichnet), sind in Deutschland nach DIN EN 14604, in Österreich nach ONORM EN ISO 2239 Rauchmelder, bei denen die Alarmierung im Falle eine Brandes akustisch erfolgt. Der Schallgeber muss dabei im Rauchwarnmelder integriert sein und die Schallemesion muss mindestens 85 dB (Dezibel) betragen. Sie sind keine Brandmelder, die an Brandmeldeanlagen angeschaltet werden können, wenn sie auch manchmal untereinander vernetzt sind.


Im Gegensatz zu Brandmeldern, die über Brandmeldeanlagen, Brandausbrüche an die Feuerwehren melden sollen, haben die Heimrauchmelder die vorrangige Aufgabe, Personen, die sich in Räumen aufhalten, vor etwaigen Bränden zu warnen. Besonders schlafende Personen sind gefährdet, einen Brand nicht im Anfangsstadium zu bemerken und dadurch leicht zu Schaden kommen können. Sie dienen daher eher dem Personen- als dem Sachschutz.


Hinweise zur Installation


In Privathaushalten ist ein Rauchwarnmelder in einem zentral gelegenen Raum, wie beispielsweise im Flur anzubringen. Weiterhin sollte sich ein Melder in Schlafbereichen befinden, um auch Schlafende auf eine drohende Gefahr hinzuweisen. In mehrgeschossigen Gebäuden sollte in jedem Geschoss mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein. Vor allem Kinderzimmer sollten durch ein zusätzliches Gerät überwacht werden. Küche und Bad können ausgenommen werden, da Wasserdämpfe zu Fehlalarmen führen. Hier können aber Wärmemelder eine optimale Absicherung schaffen.


Melder, die mit der Erkennung von Rauch arbeiten, sollten grundsätzlich an der höchsten Stelle des Raumes installiert werden, da Rauch nach oben steigt.


Bei der Montage in einem spitz zulaufenden Dachraum (Dachspitz) darf der Melder niemals am obersten Punkt (im Spitz) angebracht werden, da sich durch die aufsteigende warme Raumluft ein sogenanntes Wärmepolster bildet, das dafür sorgt, dass Rauch nie bis an den obersten Punkt gelangt. Gemäß DIN VDE 0833-2 sind Melder deshalb ab einer gewissen Raumhöhe nicht direkt an Decken, sondern mit Abstand "abzupendeln".


Wenn man im Privatbereich in einem spitz zulaufenden Dachraum Melder an einem niederen Dachbalken befestigt, so sollte dieser zwischen 30 und 50 cm niedriger als der höchste Raumpunkt liegen, damit sich für ein zuverlässiges Auslösen Rauch in ausreichender Konzentration sammeln kann. Wird der Melder an einer geneigten Dachschräge angebracht, ist neben der Montagehöhe zu beachten, dass der Melder waagerecht montiert sein muss. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Rauch durch den Melder hindurchzieht, ohne ein Ansprechen zu bewirken.


Das Anstreichen des Rauchmelders mit Farbe muss unterbleiben, da die Gefahr besteht, dass Farbe die Lufteingangsschlitze verstopft und dann kein Rauch mehr eindringen kann. Hersteller bieten aber verschiedene Formen und Farben von Melder an, so dass jeder Geschmack befriedigt werden kann. Oft ist dabei aber kein gesamter Melder neu zu kaufen, sondern meistens braucht nur das Gehäuse ausgetauscht zu werden.


Batteriebetriebene Rauchwarnmelder verwenden Alkali- Batterien aufgrund der hohen Kapazität und langen Lagerfähigkeit. Liefern die Batterien keinen Strom mehr, ist auch der Rauchwarnmelder außer Funktion. Normalerweise erinnern solche Melder an einen Batteriewechsel durch ein Tonsignal. Verfügen die Melder über diese Funktion nicht, sind sie nicht nach DIN 14604 gebaut und geprüft. Discounter bieten oft diese Billig-Versionen an. Ein Melder, der nach o.g. Norm gebaut und zugelassen ist, ist in der Regel nicht unter 5 Euro zu bekommen. Alternativ können auch Lithium - Batterien eingesetzt werden, mit denen sich sowohl der Preis der Batterie als auch ihre Betriebsdauer etwa verfünffacht. Somit bleibt dem Benutzer ein Batteriewechsel bis zu zehn Jahre lang erspart.


Notruf:


Der Notruf, der die meisten Menschen direkt im Unglücksfall betrifft, ist der telefonische. Für das Verhalten und die wesentlichen Informationen beim Absetzen eines Notrufs wurden einige Regeln über die Angaben erstellt, die das problemlose Abwickeln erleichtern sollen:


  •     Wo geschah es?
  •     Was geschah?
  •     Wie viele Personen sind betroffen?
  •     Welche Art des Notfalls liegt vor?
  •     Warten auf Rückfragen!


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